Es ist immer wieder erstaunlich, was im Fall der VR-Bank Bad Salzungen Schmalkalden eG so nach und nach ans Tageslicht kommt, wenn sich der Nebel lichtet. So hatte der BVR mit Schreiben vom 14.11.2023 den Aufsichtsrat der Bank aufgefordert, die in der dazu beigefügten „Anlage zum Schreiben vom 14.11.2023 an den Aufsichtsrat der VR-Bank Bad Salzungen Schmalkalden eG“ aufgeführten Vorgaben ab sofort zu beachten und die BVR-SE - wie vorgegeben - einzubinden, um einen ggf. erforderlichen Vertrag über Deckungsmaßnahmen nicht zu gefährden. Darüber hinaus hat der Aufsichtsrat dafür Sorge zu tragen, dass auch der Vorstand die Regelungen zur Kenntnis nimmt und beachtet.
Unter anderem lautet die Auflage, dass der Aufsichtsrat die Geschäftsführung des Vorstandes und der Vorstand die Tätigkeit der Mitarbeiter unter Beachtung der §§ 34, 41 GenG besonders zu überwachen hat, um insbesondere zu gewährleisten, dass in den identifizierten kritischen Risikobereichen der BVR-SE keine neuen unangemessenen Risiken entstehen und dieser Bereich systematisch bearbeitet wird mit dem Ziel, die tatsächlichen Verluste soweit als möglich zu begrenzen. Ferner sei auf Verlangen des BVR die Bank verpflichtet, der BAG-Bankaktiengesellschaft, Hamm, (BAG Bank AG) ein Angebot auf Übertragung von Aktiva zu unterbreiten. (Hinweis igenos: Unter Aktiva versteht man dabei u.a. Immobilien der Bank, Beteiligungen an anderen Unternehmen, sonstige Vermögensgegenstände wie z.B. Landmaschinen, Solarmodule etc. und auch Forderungen an Kunden.)
Wie dem 14 Tage später folgenden weiteren Schreiben des BVR vom 28.11.2023 zu entnehmen ist, hat sich der Aufsichtsrat zur Einhaltung dieser Auflagen verpflichtet. Ein wichtiger Inhalt der Auflagen ist u.a., alle zum Management der eingetretenen und identifizierten Risiken gebotenen Maßnahmen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns zu betreiben, um die evtl. zu gewährenden Deckungsmaßnahmen oder gar effektiven Belastungen der Sicherungseinrichtung so gering wie möglich zu halten. Dabei sind die Hinweise und Empfehlungen des BVR zu beachten.
Und wie verfolgt man als Vorstand einer Genossenschaftsbank das in den BVR-Auflagen vorgegebene Ziel, mit der "Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns" (wobei, lieber BVR, es bei einer Genossenschaft eigentlich "mit der Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters einer Genossenschaft“ [siehe § 34 Abs. 1 Satz 1 GenG] heißen muss): Man versucht die tatsächlichen Verluste zu begrenzen oder noch viel besser, durch gute öffentliche Vermarktung Gewinne zu erzielen um Belastungen der Sicherungseinrichtung so gering wie möglich zu halten?
Aber was macht das derzeitige Führungstrio in Zusammenarbeit mit dem BVR?
Um nur 3 Beispiele zu nennen:
Solarmodule, die für ca. 8-10 Millionen Euro eingekauft wurden, werden zu einem Spottpreis von 1,65 Millionen Euro an einen Dritten verkauft und zusätzliche Verluste realisiert.
Eine Liegenschaft in der Haargasse in Schmalkalden, die von der BAG-Wert im Wertgutachten mit einem Marktwert von 500.000 € bewertet wurde (auch der Buchwert soll noch so hoch gewesen sein), wird für 0,92 € an die BAG-Bank verkauft und es entsteht ein zusätzlicher Verlust von 500.000 €.
Neubauten von 5 Alten- und Pflegeheimen standen Ende 2023 mit Baukosten von 40 Millionen € zu Buche. Alle 5 Heime sollen im Paket für 14 Millionen an die BAG-Bankaktiengesellschaft, Hamm (BAG Bank AG) verschleudert worden sein. Statt Gewinn zur Verlustbegrenzung soll weiterer zusätzlicher Verlust in Millionenhöhe entstanden sein. Nur nebenbei erwähnt: Für diese 5 Alten- und Pflegeheime sollen Mietverträge für insgesamt 1,78 Mio. Euro Mieteinnahmen pro Jahr vorhanden sein. Für die VR-Bank wäre dies bei Baukosten von 40 Mio. Euro eine Mietrendite von 4,4% pro Jahr, mit steigender Tendenz, gewesen, für die BAG Bank AG, die fast zu 100% dem BVR gehört, wird es eine Mietrendite von mehr als 12% pro Jahr und ebenfalls weiter steigender Tendenz, sein. Ein absolut guter Einkauf für BVR und BAG Bank in Niedrigzinszeiten wie heutzutage, aber ein schlechter Verkauf für die VR-Bank Bad Salzungen Schmalkalden eG und deren Mitglieder.
Welche Interessen verfolgt das derzeitige Führungsduo der VR-Bank nebst Sonderbeauftragten, die eigentlich die Pflichtaufgabe haben die Interessen der Genossenschaft und ihrer Mitglieder zu vertreten und zu schützen und eigene Interessen sowie jegliche Interessen Dritter in den Hintergrund zu stellen? (Zusätzliche unnötige Verluste zu produzieren verstößt gegen die Pflicht der Vorstände, Schaden von der Genossenschaft abzuwenden, es verstößt aber auch gegen die Auflagen des BVR und nicht zuletzt gegen die Interessen der Genossenschaft und ihrer Mitglieder).
Und welche Rolle spielt dabei der in alle Verkäufe eingebundene BVR bzw. die BVR-ISG? Warum duldet der BVR zusätzlich zu den bisherigen bekanntgegebenen (angeblichen) Verlusten weitere Verluste, um die Verluste und Belastungen der Sicherungseinrichtung zu erhöhen statt sie zu vermindern? Warum kümmern ihn seine eigenen Auflagen nicht?
Oder ist es vielleicht ganz anders und das bisherige Verlustergebnis entspricht nicht den Erwartungen und dem was bereits verkündet wurde – weswegen weitere Verluste benötigt werden?
Und hat der derzeitige Aufsichtsrat, dem nach § 41 GenG die gleiche Sorgfaltspflicht als ordentlicher und gewissenhafter Aufsichtsrat einer Genossenschaft trifft, dies alles gebilligt?
Fragen über Fragen, aber die Erfahrung sagt uns, dass in einem hellen Licht das in dunkle Ecken gerichtet ist, vieles zum Vorschein kommt.
In eigener Sache und nur zur Information an Vorstand und Aufsichtsrat: Als Mitglied der VR-Bank Bad Salzungen Schmalkalden setzt sich IGENOS auch durch diese Veröffentlichung dafür ein, dass die merkwürdig und intransparent erscheinenden Vorgänge im Interesse aller Mitglieder aufgeklärt werden..