Informationen aus dem Genossenschaftsbereich
08.09.2025 Zu den Rechten des Aufsichtsrats einer Genossenschaft

Der Aufsichtsrat einer Genossenschaft hat mehrere wichtige Aufgaben. Er überwacht die Geschäftsführung und stellt sicher, dass die Genossenschaft im Sinne ihrer Mitglieder handelt. Dazu gehört die Kontrolle der finanziellen Situation, die Prüfung der Jahresabschlüsse und die Beratung der Geschäftsführung. Der Aufsichtsrat hat auch die Aufgabe, die strategische Ausrichtung der Genossenschaft zu unterstützen und gegebenenfalls Entscheidungen zu treffen, die dem Wohle der Genossenschaft dienen und für die Mitglieder von Bedeutung sind. Insgesamt sorgt der Aufsichtsrat dafür, dass die Genossenschaft transparent und im besten Interesse ihrer Mitglieder geführt wird.

Hat der Aufsichtsrat Bedenken gegen Beschlüsse oder Vorschläge des Vorstands die auch vom gesetzlichen Prüfungsverband unterstützt werden, kann der Aufsichtsrat einer Genossenschaft durchaus ein Gutachten externer Dritter einholen, um eine Drittmeinung zu erhalten. Dies kann besonders sinnvoll sein, wenn es um komplexe oder strittige Themen geht, bei denen eine unabhängige Einschätzung hilfreich sein kann. Die Einholung einer externen Meinung kann dazu beitragen, die Entscheidungsfindung zu unterstützen und sicherzustellen, dass alle Aspekte gründlich betrachtet werden.

So kann zum Beispiel der Aufsichtsrat einer Genossenschaftsbank einen externen Dritten, wie einen unabhängigen Wirtschaftsprüfer, beauftragen, um eine Drittmeinung zu zum Beispiel von Prüfern eines Genossenschaftsverbandes verlangten erheblichen Wertberichtigungen von Kreditsicherheiten durch Herabstufung von Kreditsicherheiten oder angeblicher Wertverluste von genossenschaftseigenen Immobilien einzuholen. Dies dient dem Wohle der Genossenschaft, versetzt einerseits Aufsichtsrat und Mitglieder in die Lage, zu vergleichen und sich eine eigene Meinung zu bilden und dient andererseits auch dem Schutz des Genossenschaftsvorstands vor übereifrigen Prüfern des Genossenschaftsverbandes.

22.08.2025 Was ist los beim Bankhaus RSA eG
Wie der Platow-Brief, ein Informationsdienst für Wirtschaft, Kapitalmarkt und Politik, jüngst berichtete, haben das Bankhaus RSA und die „meine Volksbank Raiffeisenbank Rosenheim“ eine Kooperation beschlossen haben.Es könnte die Vorstufe für eine Fusion sein, mutmaßte der Informationsdienst.
Hintergrund des Berichts war offenbar eine Information an die Mitarbeiter der Genossenschaftsbank, dass der derzeitige Vorstandsvorsitzende Andreas Thalmeier in die zweite Führungsebene zurück gerückt ist. Der frühere Vorstandsvorsitzende Alfred Pongratz war bereits im Mai von seinem Amt zurückgetreten. In den Vorstand der Bankhaus RSA eG wird nun ab September das Direktoriumsmitglied der „meine Volksbank Raiffeisenbank eG“, Rosenheim, Klaus Hatzel berufen werden. Wie der Platow-Brief weiter berichtet „soll Hatzel nun bis zur Übernahme durch die Rosenheimer das Bankhaus zusammen mit Mark Mühlberger führen, der nach dem Pongratz-Rückzug interimistisch bis zum Jahresende von der VR Bank Vilshofen-Pocking eG ausgeliehen wurde“.
Eigentlich seltsam, denn die Bilanzen der Jahre 2023 und früher zeigten gute Ergebnisse und auch die Prüfer des Genossenschaftsverbandes Bayern fanden offenbar daran nicht auszusetzen. Warum plötzlich Probleme aufgetaucht sein sollen, bleibt derzeit noch im Dunkeln. Auch die Bilanz des Jahres 2024 soll noch nicht fertig gestellt sein.
Ob an den Gerüchten was Wahres dran ist, die besagen, dass für die „meine Volksbank Raiffeisenbank eG“, Rosenheim, eine Übernahme der Bankhaus RSA eG das Einfallstor nach München ist, bleibt abzuwarten. Denn derzeit scheint es sich nur um Gerüchte zu handeln.
Der Herbst scheint jedenfalls interessant zu werden.

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