28.02.2025 Gleich oder Ungleich?

Angenommen, ich wäre heute Vorstand einer VR-Bank. Und diese hätte im letzten Jahr fünf Alten-/Pflegeheime für insgesamt 40 Millionen Euro neu gebaut. Und weiter angenommen, ich hätte sehr gute Bekannte, die Geld haben und denen verkaufe ich jetzt per Notarvertrag diese fünf Pflegeheime für 14 Millionen Euro. Dabei nehme ich bewusst in Kauf, dass die mir als Vorstand anvertraute Genossenschaft dadurch einen Verlust von 26 Millionen Euro erleidet.

Was würde passieren?

Zuerst würde sicherlich ein Whistleblower aus der Bank die BaFin und den Genossenschaftsverband FFM und Awado informieren. Die würden dann die Bank in den Fokus nehmen und das überprüfen. Auch der BVR würde sich einschalten, den Aufsichtsrat im Interesse der Solidarität aller Genossenschaftsbanken in Deutschland anweisen, zur Abwendung weiteren, möglicherweise sanierungsbedürftigen Schadens sofort zu handeln und mich abzuberufen. Die BaFin würde mir die Zuverlässigkeit als Geschäftsleiter einer Bank absprechen und meine Zulassung als Bankvorstand widerrufen. Die BVR-ISG würde unverzüglich Sonderprüfungen einleiten. Der zuständige Genossenschaftsverband würde sehr gründlich prüfen, um auch alle anderen Immobilienverkäufe und sonstige Verkäufe an beste Bekannte zu finden, die ich nebenbei auch noch billig oder fast umsonst an sie abgegeben habe. Nebenbei wird auch noch die Staatsanwaltschaft informiert, die ein förmliches Ermittlungsverfahren wegen Untreue nach § 266 StGB einleiten würde. Sie würde in diesem Zusammenhang einen Durchsuchungsbeschluss erwirken und die Bank durchsuchen, um Beweise zu sichern. Denn solange ich als untreuer Vorstand noch nicht draußen bin, kann ich ja noch versuchen, vieles zu vertuschen.

So würde es mir gehen, wenn ich als Bankvorstand so etwas machen würde. Aber Gott sei Dank war das alles nur eine Annahme.

Die theoretische Frage ist allerdings, warum die BaFin nicht einschreitet, wenn in einem Fall, bei dem tatsächlich Immobilienverkäufe durch den Vorstand einer VR-Bank zu ebenfalls sehr günstigen, deutlich unter dem Marktwert liegenden Preisen an beste Bekannte, an Family and Friends innerhalb der Genossenschaftsorganisation erfolgt sind. Und dabei Genossenschaftsverband und BVR mit am Tisch sitzen und den Ausverkauf dieser VR-Bank nicht anprangern, sondern noch unterstützen. Die Frage ist weiterhin, warum in diesem Fall die Staatsanwaltschaft Strafanzeigen wegen Untreue inhaltlich nicht bearbeitet, sondern nach mehreren Monaten lediglich formelle Verfügungen wie die Verbindung mehrerer Strafanzeigen und Abgabeanfragen an andere Staatsanwaltschaften erlässt.

Oder gibt es im besten Deutschland aller Zeiten plötzlich Gleiche und Ungleiche bei ein und demselben Sachverhalt?

Vielleicht helfen Sie mir beim Nachdenken, ob das in der Praxis sein kann. Sie können mir gerne Ihre Meinung zu diesem Beitrag schreiben.


(
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(Georg Scheumann, genossenschaftlicher Bankbetriebswirt)






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