05.06.2024 Information für die Mitglieder Am 11.06.2024 findet die ordentliche Generalversammlung , die über den Jahresabschluss 2022 beschließen soll statt. Im Einladungsschreiben ist zu lesen, dass ein Exemplar des Jahresabschlusses in den Kompetenzcentern in Bad Salzungen iund Schmalkalden für die Mitglieder zur Einsciht ausliegt. Was viele nicht wissen und worüber im Einladungsschreiben nichts zu lesen ist, steht in § 48 Abs. 3 Satz 2 Genossenschaftsgesetz und lautet: "Jedes Mitglied ist berechtigt, auf seine Kosten eine Abschrift des Jahresabschlusses, des Lageberichts und des Berichts des Aufsichtsrats zu verlangen."
Der Anspruch auf Erteilung einer Abschrift ist ein unentziehbares und einklagbares Recht jedes Mitglieds, der Anspruch auf Abschrifterteilung bezieht sich dabei nur auf die Zeit vor Genehmigung des Jahresabschlusses.
Wir empfehlen jedem Mitglied, welches sich vorab für Bilanz und Lagebericht interessiert, eine Abschrift des Jahresabschlusses 2022 anzufordern.