05.06.2024 Information für die Mitglieder
Am 11.06.2024 findet die ordentliche Generalversammlung , die über den Jahresabschluss 2022 beschließen soll statt. Im Einladungsschreiben ist zu lesen, dass ein Exemplar des Jahresabschlusses in den Kompetenzcentern in Bad Salzungen iund Schmalkalden für die Mitglieder zur Einsciht ausliegt.
Was viele nicht wissen und worüber im Einladungsschreiben nichts zu lesen ist, steht in
§ 48 Abs. 3 Satz 2 Genossenschaftsgesetz und lautet:
"
Jedes Mitglied ist berechtigt, auf seine Kosten eine Abschrift des Jahresabschlusses, des Lageberichts und des Berichts des Aufsichtsrats zu verlangen."

Der Anspruch auf Erteilung einer Abschrift ist ein unentziehbares und einklagbares Recht jedes Mitglieds, der Anspruch auf Abschrifterteilung bezieht sich dabei nur auf die Zeit vor Genehmigung des Jahresabschlusses.

Wir empfehlen jedem Mitglied, welches sich vorab für Bilanz und Lagebericht interessiert, eine Abschrift des Jahresabschlusses 2022 anzufordern.














Über uns

igenos e.V.
Kirchstr. 26
56859 Bullay
Tel.: 06542 9693840
AG Koblenz VR 21586

E-mail post(ätt)igenos.de
Vorstand

Gerald Wiegner
Diplom Volkswirt
56859 Bullay
Georg Scheumann
genossenschaftl. Bankbetriebswirt
90613 Großhabersdorf
Tel: 09105 1319
Email:
post@igenos-sued.de