02.11.2024 Das erinnert uns an die Treuhand

Am 31.10.2024 berichtete die Südthüringische Zeitung (STZ) über Immobilienverkäufe der VR-Bank Bad Salzungen Schmalkalden eG an die BAG-Bank. Die Verantwortlichen wollten solche Verkäufe geheim halten. Es stellt sich die Frage, welche Strategie der Sonderbeauftragte der BaFin verfolgt und in wessen Interesse er handelt?
Laut STZ hat die Bank begonnen, sich von Teilen ihres Immobilienbesitzes zu trennen, angeblich weil die Bank dringend Geld, also liquide Mittel braucht.
Natürlich sind Informationen an die Mitglieder, also an die Eigentümer der VR-Bank Bad Salzungen, über Immobilienverkäufe zum Zwecke der Liquditätsbeschaffung, aus Sicht der Bank durchaus verständlich, da zu viele Kunden der Bank den Rücken kehren, ihre Guthaben ausbezahlt haben wollen und deshalb Vermögen der Genossenschaft, hier die Immobilien, verkauft werden müssen, um Geld für die Auszahlung der gekündigten Guthaben zu erhalten.

Aber !
Jeder Vorstand einer Genossenschaftsbank und damit auch ein Sonderbeauftragter der BaFin, der die Aufgaben eines Geschäftsleiters einer Genossenschaftsbank übernimmt, hat zunächst die sich aus dem Genossenschaftsgesetz und der Satzung ergebenden Pflichten, insbesondere die Sorgfaltspflichten des § 34 GenG für den Vorstand zu beachten.
Dies bedeutet, dass der ordentliche und gewissenhafte Geschäftsleiter einer Genossenschaft gemäß § 34 GenG zwar auch Immobilien veräußern kann, um die Liquidität der Bank zu verbessern. Ein wesentlicher Unterschied besteht jedoch darin, dass der Verkauf der Immobilien im Interesse der Genossenschaft und deren Mitglieder stets
zum bestmöglichen Preis zu erfolgen hat, um durch den Verkauf keinen Verlust, sondern wenn möglich, sogar einen Gewinn für die Genossenschaft zu erzielen.

Doch wie stellt sich die Situation in Schmalkalden aktuell dar? Wie gestaltet sich die Zusammenarbeit von Christian Gervais mit den Vorstandsmitgliedern Stefanie Herrmann und Harald Kothe? Das Immobilieneigentum der VR-Bank Bad Salzungen Schmalkalden eG in der Haargasse 1,3,5,7,9 in Schmalkalden wurde
zu einem Preis von 0,92 € verkauft, obwohl bereits im Februar 2024 ein Kaufangebot der Stadt Schmalkalden über 600.000,00 € vorlag, das aber von Christian Gervais ignoriert wurde. Das entspricht einem Verzicht auf 599.999,08 € zu Lasten der Genossenschaft und ihrer Mitglieder.
Laut nicht bestätigten Informationen sollen auch weitere Immobilien auf diese Weise weit unter Buchwert verkauft worden sein. Dies hat offenbar zu weiteren Verlusten geführt.
Niemand sollte sich wundern wenn der Verdacht aufkommt, solches könnte Vorsatz sein? Oder Untreue? Und warum handelt Christian Gervais so? Was sind die Hintergründe? Welche Rolle spielen dabei der BVR und die BaFin?

Hat Harald Kothe deshalb den Aufsichtsrat um seine Freistellung gebeten, weil er solche Machenschaften nicht mitverantworten will?
Wenn nun Christian Gervais vom Aufsichtsrat zum weiteren Vorstand der VR-Bank bestellt werden will, wirft das weitere Fragen auf. Nicht nur gegenüber der BaFin wegen der Zuverlässigkeit als Geschäftsleiter einer Genossenschaftsbank, sondern auch gegenüber dem Aufsichtsrat. Interessant wird es, wenn der neu zusammengesetzte Aufsichtsrat detailliert Stellung nehmen muss, warum er nicht gegen den Ausverkauf der Genossenschaft vorgegangen ist.

Handelt es sich hier um eine Neuauflage des Wirkens der Treuhandanstalt nach der Wende? Zuerst werden die Verluste in der überregionalen Presse angekündigt. Dann kommt ein staatlicher Treuhänder, erweitert und realisiert die Verluste und verhökert die Filetstücke einer ostdeutschen Genossenschaftsbank an genossenschaftliche Banken oder deren Tochtergesellschaften im Westen.

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